In ihren Verträgen drücken sich die Internet-Provider mithilfe von »bis zu«-Formulierungen um die Zusicherung einer bestimmten Verbindungsgeschwindigkeit herum. Das wollen die Grünen nun ändern und sogar Strafen für zu langsame Anschlüsse einführen.
Die Grünen planen, in den nächsten Tagen einen Antrag in den Bundestag einzubringen, der die Bundesnetzagentur ermächtigt, Internet-Providern bestimmte Mindestanforderungen für die von ihnen angebotenen Anschlüsse zu setzen. Das berichtet die FAZ, welcher der Antrag vorliegt. Demnach wollen die Grünen durchsetzen, dass die Geschwindigkeit mindestens 90 Prozent der beworbenen Maximalgeschwindigkeit betragen muss – andernfalls sollen Bußgelder verhängt werden und sogar Schadensersatzansprüche entstehen.
Derzeit bewerben Internet-Provider ihre Angebote mit dem Zusatz »bis zu«, um kenntlich zu machen, dass sie keine Mindestgeschwindigkeit garantieren, zumindest aber prinzipiell ein bestimmter Durchsatz erreicht werden kann. So sichern sie sich ab, weil die Geschwindigkeiten nicht nur von ihrer Netzinfrastruktur abhängen, sondern auch der Zahl der Nutzer, die zu einer bestimmten Zeit online sind und von den Datenmengen, die diese dann übertragen. Dass viele Verbraucher aber auch außerhalb von Stoßzeiten weit von den angepriesenen Höchstgeschwindigkeiten entfernt sind, sorgt vielfach für Verärgerung.
»Wenn ich aber für 50 Megabit in der Sekunde zahle, will ich das auch bekommen«, sagte Tabea Rößner, Bundestagsabgeordnete der Grünen, der FAZ. »Wie würde wohl der Anbieter reagieren, wenn ich im Gegenzug nur bis zu 100 Prozent meiner Telefonrechnung bezahle?«