Die Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung erfolgte wie im Festnetzbereich auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungswerte. Bei der Bewertung der in die Kalkulation der Terminierungsentgelte einfließenden Lizenzkosten zu Wiederbeschaffungswerten hat sich die zuständige Beschlusskammer an der im Frühjahr durchgeführten Frequenzauktion orientiert. Sie hat deren Ergebnisse auf die jeweilige tatsächliche Frequenzausstattung der einzelnen Mobilfunknetzbetreiber hochgerechnet. Für die Ermittlung des anzusetzenden Kapitalzinssatzes ist erstmals auch im Telekommunikationsbereich auf einen marktwertorientierten Ansatz, das sog. Capital Asset Pricing Model (CAPM), zurückgegriffen worden. Dabei werden die Eigenkapitalkosten des regulierten Unternehmens auf der Basis von Marktwertüberlegungen festgelegt. Mit dem Übergang von der bisherigen Bilanzmethode auf das CAPM gleicht die Bundesnetzagentur ihre Methode zur Bestimmung des Kapitalzinssatzes im Telekommunikationsbereich an die allgemeine internationale Entwicklung und die Praxis im Bereich der Energieregulierung an.
"Mit der vorgesehenen Entgeltabsenkung stehen wir im europäischen Vergleich nicht alleine da. Der Trend zu deutlich niedrigeren Mobilfunkterminierungsentgelten hat sich in den meisten EU-Ländern in der letzten Zeit noch einmal verstärkt. Die Terminierungsentgelte beispielsweise in Großbritannien, Frankreich, Österreich und den Niederlanden fallen in den nächsten beiden Jahren noch stärker, in Spanien und in Italien bleiben sie dagegen noch etwas höher. Vor diesem Hintergrund fügen sich unsere Entgeltvorschläge gut in das europäische Niveau ein. Die bislang noch vorhandene Tarifspreizung der Terminierungsentgelte zwischen den D- und E-Netzbetreibern ist praktisch beseitigt. Damit tragen wir auch der von europäischer Seite immer wieder erhobenen Forderung nach symmetrischen Entgelten weitgehend Rechung", erklärte Kurth.
"Die vorgeschlagenen Entgelte ermöglichen auch in Zukunft Investitionen in moderne Infrastruktur. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Entgeltentscheidungen nicht immer auf uneingeschränkte Akzeptanz aller Marktakteure stoßen. Dazu sind die Interessenlagen zu unterschiedlich. Gleichwohl sollten unsere Vorschläge von den Marktakteuren erst einmal gründlich geprüft und analysiert werden, bevor vorschnelle Festlegungen getroffen werden. Hierfür bietet die jetzt anstehende nationale Konsultation der vier Entscheidungsentwürfe hinreichend Gelegenheit", betonte Kurth.