Thomas Ströbele von YourIT erklärt im CRN-Gespräch, was Systemhäuser und Kunden bei der Implementierung von UCC-Lösungen in Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit beachten müssen.
Thomas Ströbele: Wer Datenschutz und Datensicherheit als Bremse sieht, hat das UCC-Konzept noch nicht verstanden. Dadurch, dass die bisher getrennten Kommunikationskanäle nun in UCC-Lösungen zusammengeführt werden, ist das System ja nicht automatisch »böse«. Bei den Themen Datenschutz und Datensicherheit sind insbesondere umzusetzen:
· eine Vereinbarung gemäß § 11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung mit dem Hersteller der Lösung sowie dem betreuenden IT-Systemhaus
· ein schriftliches Berechtigungskonzept, das die Zugriffsrechte der Benutzer(-gruppen) und die Sicherheit der Informationen, Dokumente und Protokolle regelt
· Schulungen für die Mitarbeiter im Umgang mit der UCC-Lösung