UCC-Fallstricke für Systemhäuser

Herausforderung Unified Communications

5. Mai 2015, 10:06 Uhr | Stefan Adelmann

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Datenschutz in UCC-Projekten

Thomas Ströbele, Geschäftsführer bei YourIT
Thomas Ströbele, Geschäftsführer bei YourIT
© YourIT

Thomas Ströbele von YourIT erklärt im CRN-Gespräch, was Systemhäuser und Kunden bei der Implementierung von UCC-Lösungen in Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit beachten müssen.

Thomas Ströbele: Wer Datenschutz und Datensicherheit als Bremse sieht, hat das UCC-Konzept noch nicht verstanden. Dadurch, dass die bisher getrennten Kommunikationskanäle nun in UCC-Lösungen zusammengeführt werden, ist das System ja nicht automatisch »böse«. Bei den Themen Datenschutz und Datensicherheit sind insbesondere umzusetzen:

· eine Vereinbarung gemäß § 11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung mit dem Hersteller der Lösung sowie dem betreuenden IT-Systemhaus

· ein schriftliches Berechtigungskonzept, das die Zugriffsrechte der Benutzer(-gruppen) und die Sicherheit der Informationen, Dokumente und Protokolle regelt

· Schulungen für die Mitarbeiter im Umgang mit der UCC-Lösung


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  2. Datenschutz in UCC-Projekten

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