Ob in sozialen Netzwerken, Foren oder mit der eigenen Webseite: Die meisten Menschen sind heute im Internet aktiv. Doch was geschieht mit den persönlichen Daten im Internet, wenn ein Mensch stirbt? Eine Kampagne will jetzt den digitalen Nachlass aus seinem Nischendasein führen.
Die Digitalisierung verändert den Alltag der Menschen: Verträge werden online abgeschlossen und digital hinterlegt, Konten online geführt und Zugangsdaten online verwaltet. Viele Menschen sind in sozialen Netzwerken aktiv. Das erzeugt im Laufe des Lebens einen stattlichen digitalen Nachlass, der Hinterbliebene vor neue Herausforderungen stellt. »Viele rechtliche und praktische Probleme für Hinterbliebene könnten umgangen werden, wenn der eigene digitale Nachlasses detailliert geregelt wird«, sagt Michaela Zinke, Referentin im Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). »Es ist an der Zeit, den digitalen Nachlass aus seinem Nischendasein rauszuführen«. Der Verband hat deshalb die Kampagne #machtsgut gestartet, die Menschen zum Thema sensibilisieren und informieren will.
Denn nahezu jeder hinterlässt im Internet Spuren, die über den Tod hinaus sichtbar bleiben. Hinterbliebene stehen vor vielen Herausforderungen, wenn sie an Vertragsinformationen gelangen müssen und Online-Konten von Verstorbenen verwalten sollen. Ohne Passwörter und Zugangsdaten haben Erben oft keinen Zugriff auf die Online-Konten. Sie können sich nicht um laufende Geschäfte wie Internetauktionen, Abos oder Bestellungen kümmern oder Verträge kündigen. Im schlimmsten Fall entstehen hohe laufende Kosten und finanzielle Schäden.
Nur wenige Unternehmen stellen bislang Regeln auf, unter welchen Bedingungen ein Account aufgelöst werden kann und wer darüber entscheiden darf. Manche Regelungen sind zudem rechtlich fragwürdig. Neben der rechtlichen Seite geht es aber auch um einen selbstbestimmten Umgang mit dem eigenen Nachlass, etwa um den Umgang mit Profilen in sozialen Netzwerken.
Wer den Zugriff auf Passwörter und den Umgang etwa mit Profilen und Inhalten in sozialen Netzwerken vorab regelt, macht es Erben leichter, den Nachlass im eigenen Sinn zu verwalten. Informationen zu der Kampagne gibt es unter www.machts-gut.de.