Breitbandausbau im ländlichen Raum

Klage der Telekom abgewiesen

7. Januar 2013, 11:04 Uhr | Folker Lück
Breko-Geschäftsführer Albers: »Es ist gut, dass das Verwaltungsgericht den Angriff der Telekom abgewehrt hat«. (Foto: Breko)

Die Telekom ist mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Der Konzern muss auch in ländlichen Regionen so genannte Schaltverteiler aufbauen.

Zahlreiche dünnbesiedelte Regionen in Deutschland leiden darunter, dass sie weder privaten, noch geschäftlichen Nutzern schnelle Internetverbindungen ermöglichen können. Eine wirkungsvolles Maßnahme hierfür wäre der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über einen neu zu errichtenden Schaltverteiler auf dem Hauptkabel. Über einen solchen Schaltverteiler hätten dann auch Wettbewerber der Telekom die Möglichkeit, Kunden mit leistungsstarken Breitbandanschlüssen zu versorgen. Die Telekom hatte die Einführung des Schaltverteilerzugangs jedoch schon vor vier Jahren mit einer Klage angegriffen, die das Verwaltungsgericht Köln jetzt jedoch in wesentlichen Punkten abgewiesen hat.

Das Verwaltungsgericht führte dabei aus, dass die Telekom zwar grundsätzlich nicht zum Aufbau neuer Kapazitäten für ihre Wettbewerber verpflichtet sei und ein Zugangsanspruch für die Konkurrenten nur zur vorhandenen Infrastruktur bestehe. Allerdings sei der Aufbau eines Schaltverteilers nicht als Kapazitätserweiterung aufzufassen, sondern lediglich als Zugangsvariante zu einer effektiveren Nutzung der vorhandenen Teilnehmeranschlussleitungen.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (Breko) sieht sich durch das Urteil bestätigt: »Es ist gut, dass das Verwaltungsgericht den Angriff der Telekom auf eine verbesserte Breitbandversorgung im ländlichen Raum abgewehrt und die Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Schaltverteiler bestätigt hat«, kommentierte Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers das Urteil.


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