Verwertungsgesellschaften fordern bis zu 36 Euro

Kopierabgabe für Handys im Anmarsch

31. Oktober 2011, 9:05 Uhr | Folker Lück
Smartphone-Nutzerin: Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke möglich. (Fotos: Samsung, Vodafone)

Smartphones werden immer beliebter. Da man mit den Telefonen auch urheberrechtlich geschützte Werke kopieren kann, fordert die Zentralstelle für private Überspielungsrechte jetzt eine Abgabe, die zwischen 12 und 36 Euro pro Gerät betragen soll.

Die Preise für Mobiltelefone könnten schon bald steigen: Der Lobbyverband Bitkom weißt darauf hin, dass die zuständige Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) aktuell bis zu 36 Euro pro verkauftes Handy fordert. Damit soll die private Nutzung legaler Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden.

»Die Forderung der ZPÜ würde viele Geräte um 10 bis 20 Prozent verteuern«, kritisiert Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Smid den Vorstoß. »Es wird außer Acht gelassen, dass auf Handys gespeicherte Inhalte größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant sind«. Zudem würden Handys primär zum Telefonieren, für SMS und Schnappschüsse genutzt, nicht zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke. Der Bitkom stellt deshalb eine Urheberrechtsabgabe für Handys grundsätzlich in Frage.

Mit bis zu 36 Euro liegen die Forderungen der ZPÜ für Smartphones deutlich höher liegen als etwa für MP3-Player (5 Euro). Die Abgaben will die Zentralstelle je nach Leistungsfähigkeit der Geräte bemessen: Standardhandys sollen mit einer Abgabe von 12 Euro belegt werden, Geräte mit berührungsempfindlichem Bildschirm (Touchscreen) je nach Speicherkapazität mit einer Abgabe von 16 oder 36 Euro.


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