Im Mai wurden für den drahtlosen Netzzugang insgesamt rund 360 MHz aus den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz vergeben. Die Versteigerung der Frequenzblöcke an die vier Mobilfunknetzbetreiber E-Plus Gruppe, Telefónica O2 Germany, Telekom Deutschland und Vodafone erfolgte überwiegend abstrakt und teilweise konkret.
„Durch die Versteigerung verfügen die Netzbetreiber über zahlreiche neue Entwicklungsperspektiven. Das Spektrum ist das Sprungbrett in die Zukunft des Mobilfunks. Mit neuen Techniken kann sich Breitband per Funk zu einer echten Alternative zum Breitbandfestnetz entwickeln", sagte Kurth.
Die konkret ersteigerten Frequenzblöcke wurden den erfolgreichen Bietern bereits im Wesentlichen im Anschluss an das Auktionsverfahren zugeteilt. Dies betrifft die Frequenzbereiche 1,8 GHz und 2 GHz, die nunmehr technologie- und dienstneutral genutzt werden können.
Für die abstrakt ersteigerten Frequenzblöcke in den Bereichen 800 MHz und 2,6 GHz bestand für die erfolgreichen Bieter zunächst die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Monaten einvernehmlich über die Position der Frequenznutzungsbereiche zu einigen. Nachdem eine Einigung zwischen den Unternehmen nicht zustande gekommen ist, war es Aufgabe der Bundesnetzagentur, die abstrakt versteigerten Frequenzblöcke in einem offenen und transparenten Verfahren zuzuordnen.
Mit Hilfe der Frequenzen im 800 MHz-Bereich, der so genannten Digitalen Dividende, sollen vor allem in den ländlichen Regionen breitbandige Internetzugänge realisiert werden. Die drei Netzbetreiber Telekom Deutschland, Vodafone und Telefónica O2 Germany, hatten die Frequenzen im 800 MHz-Bereich ersteigert und unterliegen damit einer Aufbauverpflichtung zur Schließung der mit Breitband unterversorgten Regionen.
„Die Bundesnetzagentur begrüßt im Sinne der Verbraucher eine koordinierte Vorgehensweise beim Netzaufbau in den unterversorgten Regionen, wenn dies in wettbewerbsrechtlich zulässiger Weise geschieht", erklärte Kurth. „Das Thesenpapier zum Infrastruktur-Sharing von 2001 haben wir überarbeitet, um den inzwischen erfolgten technologischen Entwicklungen bei gleichzeitiger Beachtung der Technologieneutralität Rechnung zu tragen. Zudem wurden gerade im Hinblick auf die Breitbandstrategie, insbesondere zur Versorgung der ländlichen Räume, weitergehende Kooperationsmöglichkeiten in Aussicht gestellt."