Für LTE-Basisstationen gelten, wie für alle Mobilfunksendeanlagen, die gesetzlichen Grenzwerte der 26. Verordnung des Bundesimmissionsgesetzes. Zur Gesundheitsverträglichkeit weist das Bundesamt für Strahlenschutz darauf hin, dass die von LTE genutzten Frequenzbänder eng bei den für den Mobilfunk und andere Funkdienste genutzten Frequenzbereichen liegen. Es seien daher keine wesentlichen biologisch relevanten Unterschiede zu den bisher genutzten Mobilfunkfrequenzen zu erwarten. Damit ein zuverlässiger Schutz der Bevölkerung vor potenziellen gesundheitlichen Risiken gewährleistet. Die Grenzwerte waren erst 2008 - zum Abschluss des Deutschen Mobilfunkprogramms (DMF), das keine Hinweise auf mögliche Risiken durch Mobilfunkfelder erbracht hatte - bestätigt worden.