Der oberste Gerichtshof in Neuseeland hat bestätigt, dass Kim Dotcom an die USA ausgeliefert werden darf. Mit ihrer überraschenden Begründung haben die Richter allerdings direkt dafür gesorgt, dass der Streit erneut in die Berufung gehen wird.
Mehr als fünf Jahre und unzählige Gerichtsprozesse nach der filmreifen Erstürmung seines Anwesens und der Beschlagnahmung eines Großteils seines Vermögens, geht das juristische Tauziehen um die Auslieferung von Kim Dotcom nun wieder einmal in eine neue Runde. In einer überraschenden Wendung hat der oberste Gerichtshof jetzt zwar einerseits klar die Ansicht von Dotcoms Verteidigung bestätigt, wonach der aus Deutschland stammende Internetunternehmer nicht wegen der ihm vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen auf seiner Plattform Megaupload ausgeliefert werden darf, da diese nach dem neuseeländischen Recht keine Straftaten seien. Gleichzeitig erklärten die obersten Richter aber auch, dass sich Dotcom und seine drei engsten Mitarbeiter in den vor allem von der amerikanischen Film- und Musikbranche vorgebrachten Fällen auch des Betrugs schuldig gemacht hätten. Obwohl damit die Begründung der vorherigen Instanz gekippt wurde, stünde einer Auslieferung damit nichts mehr im Wege, so Richter Murray Gilbert.
Trotz dieses neuen juristischen Winkelzugs müssen die Megaupload-Macher allerdings derzeit noch nicht fürchten, demnächst tatsächlich an die USA überstellt zu werden. Denn Dotcom und seine Anwälte kündigten umgehend an, gegen die Entscheidung erneut Berufung einzulegen. Bis diese vor dem obersten Berufungsgericht verhandelt werden kann, dürfte mindestens ein weiteres Jahr vergehen. Darüber hinaus feierten der strittige Internetunternehmer und seine rechtlichen Vertreter das Urteil sogar als kleinen Sieg. Immerhin habe das Gericht damit bestätigt, dass die Urheberrechtsverletzungen ihnen zumindest im Hinblick auf eine Auslieferung nicht zur Last gelegt werden könnten. Das werfe zudem auch wieder die Frage auf, inwieweit die Großrazzia auf seinem Grundstück samt vorangegangener Abhörung und die bisherigen Prozesse überhaupt angemessen waren. Den Betrugsvorwurf, nachdem er sich gezielt an den teils illegalen Up- und Downloads seiner Nutzer bereichert habe, wies Dotcom erneut energisch zurück. Im Gegenteil sei es bei Megaupload stets klare Linie gewesen, Daten die das Urheberrecht verletzten, bei Beschwerden durch die Urheber sofort zu löschen, so seine Replik.
Auf Twitter bezeichnete Dotcom das Urteil deshalb als »politisch motiviert«. Mit dieser Meinung steht er bei Weitem nicht alleine da. Zahlreiche Neuseeländer sprachen ihm nach der Entscheidung per Twitter Mut zu und äußerten sich beschämt über ihre Justiz. Winston Peters, Parteichef von New Zealand First, fordert nun sogar einen Untersuchungsausschuss zur Caus Dotcom und der möglichen Steuergeldverschwendung durch die Razzia und die Verfahren, die den Staat bisher rund 30 Millionen neuseeländische Dollar gekostet haben sollen. Auch andere prominente IT-Experten wie Steve Wozniak äußern sich kritisch zu den immer neuen juristischen Angriffs-Versuchen auf Dotcom. In einem Interview mit rt.com erklärt der Apple-Mitbegründer, Kim Dotcom habe im Prinzip nur eine Art digitale Post betrieben. Es sei völlig unlogisch, ihn dafür bestrafen zu wollen, dass Nutzer diesen für die Übertragung illegaler Inhalte genutzt hätten, so Wozniak. Andernfalls könne man mit den gleichen Argumenten jeden ISP dicht machen, über dessen Netzwerk illegale Datentransfers stattfinden.