Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Entgelte festgelegt, welche Wettbewerber an die Deutsche Telekom für den Zugang zur TAL an einem Schaltverteiler zu entrichten haben.
In einer vorangegangenen Entscheidung von Anfang März 2009 ist die DTAG verpflichtet worden, den Wettbewerbern den Zugriff auf die TAL (Teilnehmeranschlussleitung) auch an einem neu zu errichtenden Schaltverteiler zu gewähren. In der jetzigen Entscheidung wurde zum einen das monatliche Überlassungsentgelt festgelegt, das je nach Länge der TAL bis zum Schaltverteiler variiert. Zum anderen bestimmt die Entscheidung feste Obergrenzen für das Entgelt, das für die Errichtung des Schaltverteilers zu leisten ist.
"Mit dieser Entgeltgenehmigung liegen nunmehr alle Voraussetzungen vor, um den Breitbandausbau auch in bisher nicht oder nur unzureichend versorgten ländlichen Gebieten voranzutreiben," äußerte sich Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Diese hatte schon im März 2009 entschieden, dass die DTAG ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die TAL auch an einem Schaltverteiler gewähren muss. Diesen müsse die DTAG in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwändigen Tiefbauarbeiten.