Prepaid-Karten für das Handy gibt es nach dem Willen der Bundesregierung künftig nur noch gegen Ausweisvorlage. So soll Terroristen das Leben schwer gemacht werden.
Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, kann man künftig nur noch gegen die Vorlage eines Ausweises Prepaid-SIM-Karten erwerben. Neben deutschen Ausweisdokumenten sollen auch ausländische Personalausweise, Reisepässe aber auch Aufenthaltstitel oder Ersatzpapiere von Flüchtlingen. Schon jetzt sind die Telekommunikationsdienstleister dazu verpflichtet, von Prepaid-Kunden Daten wie Name oder Anschrift zu erfragen. Laut Bundesinnenminister Thomas de Maizière funktioniere die aktuelle Methode aber nicht: » Sie können heute unter dem Namen Donald Duck ein Prepaid-Handy kaufen.« Den Telekommunikationsdienstleistern wird eine Frist von 18 Monaten eingeräumt, um die internen Prozesse an die neue gesetzliche Regelung anzupassen.
Die Maßnahme ist Teil des neuen Anti-Terror-Gesetzes, welches das Kabinett auf den Weg gebracht hat. Vor allem Terroristen aber auch sonstigen Kriminellen soll so die Möglichkeit genommen werden, anonym zu telefonieren. Gleichzeitig soll der Austausch von Geheimdienstinformationen mit anderen Ländern ausgeweitet werden und die Bundespolizei darf in Zukunft auch verdeckte Ermittler einsetzen.
Während die Bundesregierung die neuen Maßnahmen mit einer notwendigen Reaktion auf die islamistischen Anschläge in Paris und Brüssel begründet, sehen Kritiker die Ausweitung der Polizeibefugnisse für unverhältnismäßig. Bei der Linken spricht man von einem »Überwachungs-Aufrüstungskatalog«.