Der Kölner Netzbetreiber QSC AG hat sämtliche Anteile des Nürnberger IT-Dienstleisters IP Partner AG erworben. Zudem hat QSC von Tele 2 rückwirkend zum 31. Oktober 2010 alle Anteile an der Netzgesellschaft Plusnet übernommen.
Zwei Übernahmen hat der mittelständische Netzbetreiber QSC bekannt gegeben.
Mit der Übernahme von IP Partner will QSC die steigende Nachfrage nach ITK-Services wie Hosting, Outsourcing und Cloud-Dienstleistungen abdecken. Damit will sich der Carrier weiter hin zu einem ITK-Serviceanbieter entwickeln.
Die IP Partner AG mit knapp 60 Mitarbeitern wird das Jahr 2010 voraussichtlich mit einem Umsatz von 14 Millionen Euro und einem positives Ergebnis abschliessen. IP Partner betreibt zwei Rechenzentren in München und Nürnberg mit mehr als 10.000 Servern für über 1.000 Geschäftskunden. Der Bau weiterer Rechenzentren mit einer Fläche von insgesamt 3.000 Quadratmetern befindet sich in der Umsetzung.
Der Kaufpreis beinhaltet zwei Komponenten. Zum 3. Januar 2011 zahlt QSC 15 Millionen Euro in bar an die bisherigen Gesellschafter. Weitere 10 Millionen Euro werden bis spätestens Ende April 2012 in Abhängigkeit von verschiedenen Voraussetzungen wie ein weiter hohes Umsatzwachstum fällig. In den vergangenen Jahren steigerte IP Partner den Umsatz im Durchschnitt um mehr als 30 Prozent pro Jahr. Die beiden Vorstände der IP Partner AG, Christian Seitz und Thorsten Grosse, werden auch nach der Übernahme das Unternehmen leiten.
Darüber hinaus erwirbt QSC rückwirkend zum 31. Oktober 2010 den 32,5 Prozent-Anteil der DSL-Netzgesellschaft Plusnet GmbH & Co. KG von der Düsseldorfer Communication Services Tele2 GmbH - der deutschen Tochtergesellschaft des Tele2-Konzerns. Hierfür zahlt QSC 36,7 Millionen Euro. Für die vorzeitige Auflösung des ursprünglich mindestens bis 31. Dezember 2013 laufenden Vertrages zahlt Tele2 jedoch im Gegenzug 66,2 Millionen Euro. Parallel dazu schließt QSC mit Tele2 zwei Verträge mit einer Laufzeit von jeweils zehn Jahren für DSL-Wholesale und Managed Outsourcing ab. Diese Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur.