Es treten nach wie vor Vertragsstreitigkeiten infolge grenzwertiger „Pass“-Ergebnisse auf. Liegt eine Testergebnisreserve innerhalb der Genauigkeit des mobilen Testgeräts, muss das Ergebnis mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet werden. Dies ist in IEC 61935-1 festgelegt. Der Standard schreibt des Weiteren fest, dass trotz der obligatorischen Kennzeichnung eines Einzelergebnisses mit einem Sternchen das Gesamtergebnis ein „Pass“ ist, sofern keine „Fail“-Parameter im Testablauf vorliegen. (Adrian Young)