Volumen-Begrenzung wie im Mobilfunk

Telekom ändert Tarifstruktur fürs Festnetz

22. April 2013, 16:02 Uhr | Folker Lück

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Ausnahmen für Entertain und Sprachtelefonie

Breitbandkabel-Verlegung: Keine Volumengrenze für das TV-Angebot. (Foto: Deutsche Telekom)
Breitbandkabel-Verlegung: Keine Volumengrenze für das TV-Angebot. (Foto: Deutsche Telekom)

Die Nutzung von Entertain wird nicht auf das im Tarif enthaltene Volumen angerechnet. »Mit Entertain buchen die Kunden Fernsehen, deshalb werden wir sicherstellen, dass sie nicht plötzlich vor einem schwarzen Bildschirm sitzen«, erläutert Hagspihl. Auch Sprachtelefonie über den Telekom-Anschluss wird nicht angerechnet. Beide Dienste sind im Gegensatz zu Internetdiensten Managed Services, die in einer höheren und gesicherten Qualität produziert und vom Kunden gesondert bezahlt werden. Reguläre Internetdienste werden diskriminierungsfrei nach dem »Best-Effort«-Prinzip behandelt, das bedeutet: so gut es die zur Verfügung stehenden Ressourcen ermöglichen. Das gilt auch für Internetdienste der Telekom.

Teilen Kunden künftig über »WLAN to Go« (Kooperation mit Fon) ihr WLAN mit anderen Nutzern, läuft das hierbei erzeugte Datenvolumen separat und wird für das Volumen des Kunden ebenfalls nicht angerechnet.

Mit der Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird die Telekom Zubuchoptionen einführen. Damit können Kunden auch über das integrierte Volumen hinaus das Internet mit Hochgeschwindigkeit nutzen. Die Details der Zubuchoptionen wird die Telekom noch bekannt geben.

Eigenen Angaben zufolge hat die Telekom eine Begrenzung des Highspeed-Volumens bereits heute in den Leistungsbeschreibungen für die Call & Surf Tarife mit VDSL und die Glasfaser-Anschlüsse vermerkt, aber nicht technisch umgesetzt. Zum 2. Mai 2013 werden diese Leistungsbeschreibungen bei Neuverträgen angeglichen.


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