Die Bundesnetzagentur hat Teilaspekte der Zubuchoption »StreamOn« der Telekom Deutschland untersagt. Mit der Entscheidung soll sichergestellt werden, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden.
»StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden. Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig«, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »StreamOn muss dem Roam-Like-At-Home-Prinzip entsprechen und Kunden muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. Im Interesse der Kunden sorgen wir dafür, dass StreamOn den Vorgaben zu Roaming und zur Netzneutralität Rechnung trägt«.
»Das Gleichbehandlungsgebot ist ein Eckpfeiler der europäischen Regelungen zur Netzneutralität«, sagt Homann. Das Verbot der Drosselung von Videostreaming sichere nicht nur die Vielfalt des Internets, sondern stärke auch die Anbieter von Videostreaming-Diensten, die auf höherauflösende Inhalte setzen.
Bei »StreamOn« wird das verbrauchte Datenvolumen nicht auf das Inklusivvolumen des Kunden angerechnet, wenn Audio- oder Videodienste von sogenannten Content-Partnern genutzt werden. In bestimmten Tarifen wird bei Videostreaming jedoch die Datenübertragungsrate gedrosselt.
Alle Magenta Mobil-Tarife mit der Zubuchoption »StreamOn« müssen so umgestaltet werden, dass Verbraucher innerhalb der Europäischen Union vom Roam-Like-At-Home-Prinzip profitieren können. Das durch »StreamOn« genutzte Datenvolumen darf im EU-Ausland nicht länger vom Inklusivvolumen des MagentaMobil-Tarifs abgezogen werden. Grundsätzlich muss das Roam-Like-At-Home-Prinzip für alle Tarife gelten, die Roaming im EU-Ausland ermöglichen.