Bundesnetzagentur greift durch

Telekom-Angebot »StreamOn« wird teilweise untersagt

15. Dezember 2017, 19:46 Uhr | Folker Lück

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Keine Videodrosselung erlaubt

Die Bundesnetzagentur hat außerdem die »Videodrossel« in den Tarifen Magenta Mobil L, L Plus, L Premium und L Plus Premium untersagt, da diese einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung des gesamten Datenverkehrs darstellt.

Im Rahmen von »StreamOn« wird die Datenübertragungsrate bei Videostreaming in diesen MagentaMobil L-Tarifen reduziert, so dass Videos nur in SD-Qualität empfangen werden können. Nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur liegt für diese Reduzierung der Datenübertragungsrate kein objektiv technischer Grund vor, denn Videodienste erfordern keine Drosselung. Umgekehrt stellt die Leistungsfähigkeit eines individuellen Netzes nach den geltenden Vorschriften keinen Grund für die Beschränkung der Datenübertragungsrate bei datenintensiven Verkehren dar.

Die übrigen Magenta Mobil-Tarife sowie die Tarife für MagentaE ins-Kunden sind hinsichtlich der Netzneutralität von der Untersagung der Bundesnetzagentur nicht betroffen.

Die Telekom Deutschland hat bis Ende März 2018 Zeit, die Nachbesserungen umzusetzen. Für den Fall, dass sie den Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, wurde ein Zwangsgeld angedroht. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.


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