Kanadische Zollbeamte haben einen Mann in Gewahrsam genommen, weil er ihnen nicht den PIN-Code zu seinem Smartphone verraten wollte.
Statt auf einer Konferenz am geplanten Zielort endete die Dienstreise eines jungen Kanadiers in einer Zelle. Zollbeamte hatten Alain Philippon vor seiner Abreise am Flughafen Halifax routinemäßig an einer Sicherheitsschleuse durchsucht und dabei unter anderem von ihm verlangt, ihnen den PIN zum entsperren seines Smartphones für eine Durchsuchung der darauf gespeicherten Inhalte zu nennen. Als Philippon dies mit dem Hinweis auf das in Kanada geltende Telekommunikationsgeheimnis verweigerte, fackelten die Ordnungshüter nicht lange und nahmen ihn kurzerhand fest. Anschließend sperrten die Beamten ihn wegen Behinderung der Arbeit der Zollbehörden vorübergehend in eine Zelle am Flughafen. Erst nach Hinterlegung einer Kaution durfte Philippon die Zelle wieder verlassen und seine Reise verspätet fortsetzen.
Während die Verhaftung des unschuldigen Mannes ohne begründetes Verdachtsmoment in kanadischen Medien, der Öffentlichkeit und im Internet zu einem Aufschrei der Entrüstung führte, verteidigte die Sprecherin der Zollbehörde das Vorgehen der Beamten gegenüber der kanadischen Medienanstalt CBC. Ihr zufolge haben die Zollfahnder hätten völlig richtig reagiert. Ob das auch die kanadischen Gerichte so sehen, wird sich schon bald zeigen, der Prozess gegen Philippon soll noch dieses Frühjahr eröffnet werden. Da es in Kanada noch keinen Präzedenzfall zur Durchsuchung von Smartphones gibt, wird das Urteil im ganzen Land mit Spannung erwartet. Selbst versierte kanadische Rechtsexperten sind sich uneinig darüber, wie das Urteil gegen Philippon lauten wird. Während einige klar mit einem Freispruch rechnen, sehen andere bei einer Bestätigung der Vorwürfe des Zolls bis zu 25.000 kanadische Dollar oder auch eine Haftstrafe auf den Angeklagten zukommen.
In Deutschland haben Beamte im Normallfall nur mit einer Durchsuchungsgenehmigung das Recht, auf die Inhalte eines Smartphones zuzugreifen. Strittig ist allerdings noch, inwieweit das Zugriffsrecht auf die Daten auch bei Gefahr im Verzug rechtens wäre. Zumindest können deutsche Polizisten in so einem Fall jedoch das Gerät beschlagnahmen um sicherzustellen, dass der Besitzer keine Daten löschen kann, bis eine richterliche Erlaubnis für die Durchsuchung vorliegt.