Die Festlegung der SMS-Preise für den EU-Versand auf einen einheitlichen Endkundenpreis in Höhe von 11 Cent bedeute, dass die EU-Preise beim Auslandsversand unter dem bei durchschnittlich 16 Cent liegenden Inlandsniveau festgesetzt werden und damit mittelbar die nationale Preisgestaltung beeinflusst wird. "Wenn Brüssel darauf achtet, dass nationale Regulierer den Wettbewerb fördern, so ist das im Interesse der Verbraucher und des europäischen Binnenmarktes. Endenkundenpreisregulierung an den nationalen Regulierern vorbei führt aber in die falsche Richtung", so Grützner. Als durchaus positiv bewertet der VATM, dass es keine Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der Größe von Unternehmen geben soll. Laut EU-Beschluss soll der nationale Regulierer kontrollieren, dass eine Diskriminierung, insbesondere im Vorleistungsbereich, kleiner Betreiber nicht möglich wird. "Bislang waren kleine Netzbetreiber durchaus mal im Nachteil durch die hohen Wholesale-Preise, da sie im Ausland mehr Netzkapazitäten zukaufen müssen und aufgrund niedrigerer Kundenzahlen zudem oft sogar schlechtere Konditionen erhalten als die großen Anbieter", sagt Grützner.
"Außerdem begrüßen wir, dass beim Voiceroaming so genannte Billing Squeezes vermieden worden sind", so der VATM-Geschäftsführer. Diese Preis-Kosten-Scheren wären entstanden, wenn - wie zunächst beantragt - auf Vorleistungsebene eine anfängliche Mindestabrechnungsdauer von höchstens 30 Sekunden ermöglicht worden wäre, während auf Endkundenebene eine sekundengenaue Abrechnung vorgesehen war. "Auch das hätte insbesondere die kleinen Netzbetreiber benachteiligt", sagt Grützner.