Der VATM wirft der Deutschen Telekom in einer aktuellen Stellungnahme vor, in ihren an die Bundesnetzagentur gerichteten Entgeltanträgen für Zugangsleistungen zu ihrem VDSL-Netz für ihre Wettbewerber nicht marktgerechte Leistungen definieren zu wollen. Dies führe dazu, dass der für den Wirtschaftsstandort Deutschland wichtige Glasfaserausbau gebremst wird.
Nach einer Anhörung zu Anträgen von Vodafone auf Zugang zu wichtigen Infrastruktur-Elementen des VDSL-Netzes der Deutschen Telekom (DTAG) – wie etwa Leerrohren und Kabelverzweiger (KVz) -, die bei der Bundesnetzagentur jetzt stattfand, äußerte sich VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner wie folgt: „Der Ausgang dieses Verfahrens ist von entscheidender Bedeutung für zukünftige Investitionen der Wettbewerber und damit den weiteren Ausbau eines moderneren TK-Netzes.“ Bei den Anträgen ginge es um die elementare Frage, wie Glasfaser näher zum Kunden gebracht werden kann. Im Interessenverband VATM sind die wichtigsten Wettbewerber des Ex-Monopolisten Deutsche Telekom organisiert.
„Im Mittelpunkt der Entscheidung der Regulierungsbehörde steht die Frage, ob die Wettbewerber selbst zigtausende zusätzliche Verteilerkästen neben die großen neuen Multifunktionsgehäuse der DTAG auf die Gehwege stellen müssen oder sinnvollerweise die Kästen der Deutschen Telekom gegen Entgelt mitnutzen dürfen. Letzteres lehnt sie aus taktischen Gründen ab“, so der VATM-Geschäftsführer. Nicht nur die Baukosten und damit die Kommunikationspreise würden durch eine solche Blockadehaltung deutlich nach oben getrieben. „Vor allem rechnen wir mit der verständlichen Gegenwehr der Kommunen und Bürger, die immer mehr Kästen auf den Straßen für städtebaulich wenig attraktiv halten. Schlimmer noch: In vielen Fällen reicht der knappe Platz auf den Gehwegen nicht aus, um einen zweiten Kasten daneben zu stellen“, befürchtet Grützner. Daher fordere der Verband bereits seit Beginn des VDSL-Ausbaus der DTAG, die Gehäuse so zu dimensionieren, dass auch andere Unternehmen – gegen volle Kostenbeteiligung – diese nutzen können.
Ähnlich bedeutsam für die zukünftigen Investitionsentscheidungen in schnelle Glasfasernetze sei die Ausgestaltung der Zugangsregeln zu Leerrohren. Diesen werde eine immer größere Bedeutung zukommen, nicht nur für den VDSL-Zugang, sondern auch für den gesamten Glasfaserausbau bis zum Haus. Hier biete der Ex-Monopolist falsch dimensionierte Leistungen an, die folgerichtig zu viel zu hohen Kosten für den Markt führen und den Ausbau hemmen. „Es geht hier um viel mehr als nur um die mathematische Berechnung eines Vorproduktpreises“, stellt Grützner klar: „Der Ex-Monopolist versucht, die gesamten Rahmenbedingungen und damit in Folge auch die Preise so unattraktiv zu gestalten, dass sich Investitionen anderer Unternehmen kaum noch lohnen. Solche Verhinderungsstrategien beim Glasfaserausbau kann sich der Wirtschaftsstandort Deutschland einfach nicht leisten“, glaubt Grützner. Genau diese Verhinderungsstrategie sei aber der Grund für die völlig überraschenden Entgeltanträge der Telekom für VDSL-Zugangsleistungen, die diese vor sechs Wochen gestellt hatte. „Der DTAG geht es in Wahrheit darum, Leistungen zu definieren, die für die anderen Unternehmen nicht marktgerecht sind“, sagt Grützner. „Die Bundesnetzagentur muss zuerst die Leistungen bestimmen, die weitere Investitionen in den Glasfaserausbau fördern. Erst wenn die Leistungen definiert sind, kann über Preise geredet werden“, fordert er. „Der Ausgang des Vodafone-Verfahrens ist von zentraler Bedeutung für den gesamten zukünftigen Glasfaserausbau in Deutschland – ganz gleich ob in der Stadt oder auf dem Land.“