Erneute Abmahnung für Google

Verband will Google das E-Mail-Mitlesen verbieten

7. Januar 2016, 15:25 Uhr | Elke von Rekowski
Verbraucherschützer zeigen Google erneut die Rote Karte.
© Brian Jackson - Fotolia.com

Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht erneut gegen Google vor. Ein Vorwurf: Google liest die E-Mails seiner Nutzer ohne deren gesonderte Einwilligung mit, um maßgeschneiderte Produktinformationen anzeigen zu können.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erneut zwei Klauseln in der Datenschutzerklärung von Google abgemahnt. Es geht um die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten. Zwei Nutzungsbedingungen enthalten nach Meinung des Verbandes Formulierungen, die die Verbraucherrechte unzulässig einschränken.

So analysiert Google automatisiert Inhalte der Nutzer, wie zum Beispiel E-Mails, um personalisierte Werbung platzieren zu können. Der vzbv hält das für rechtswidrig, weil es an einer wirksamen Einwilligung in diese intensive Art der Datenauswertung fehlt. Immerhin enthalten viele E-Mails sehr private Informationen, wie etwa höchstpersönliche Daten, heißt es. Und diese Informationen stammen nicht immer vom Nutzer selbst, sondern auch von Dritten, die eine E-Mail an den Nutzer senden, übermittelt werden. »Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen«, meint Heiko Dünkel, Referent im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv.

Nach Ansicht des Verbands muss es für die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken immer eine gesonderte Einwilligung geben. In einzelnen Klauseln der aktuellen Datenschutzerklärung wird diese Praxis zwar allgemein angekündigt, allerdings ohne den Anwender um Zustimmung zur konkreten Datenerhebung und Datennutzung zu bitten. Der vzbv hält es für nicht ausreichend, dass die Nutzer aufgefordert werden, der Datenschutzerklärung von Google insgesamt zuzustimmen.Der Begriff »Werbung« werde in diesem Zusammenhang nicht näher beschrieben, so dass er theoretisch sogar Anrufe beim Nutzer umfasst. »Auf welchen Kanälen und für welche Produktgruppen geworben werden soll, ist für den Verbraucher nicht klar erkennbar«, so Dünkel.

Außerdem geht der vzbv gegen eine Klausel vor, nach der nur für die Weitergabe »sensibler Kategorie« von personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einwilligungserklärung notwendig ist. Der Grund: Eine Unterscheidung zwischen »sensiblen« und anderen personenbezogenen Daten ist nach Ansicht des Verbands nicht mit den deutschen Datenschutzvorschriften vereinbar.

Bereits 2012 gegen hatte der Verband gegen 25 Klauseln der damaligen Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google geklagt und im November 2013 vor dem LG Berlin gewonnen. Dagegen ist der Konzern in Berufung gegangen. Dieses Verfahren liegt derzeit beim Kammergericht. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Google Germany GmbH

Matchmaker+