Allerdings gilt der Beschluss des OLG derzeit nur für Spacenet – alle anderen TK-Anbieter sind weiterhin verpflichtet, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Die dafür notwendigen Investitionen wären allerdings umsonst, sollte das Gesetz wie von den Gegnern geplant, gestoppt werden. Dementsprechend betont etwa Matthias Bäcker, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Verfasser der Klageschrift: »Das Oberverwaltungsgericht hat ausdrücklich ausgeführt, dass die Vorratsdatenspeicherung generell europarechtswidrig ist. Jetzt sollte die Bundesnetzagentur gegenüber allen Telekommunikationsunternehmen klarstellen, dass sie die Daten nicht speichern müssen, bis über die Klage endgültig entschieden ist.«
Ähnlich sieht es eco-Vorstand Oliver Süme: »Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Aber jetzt ist es an der Zeit für eine Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen, andernfalls laufen die Unternehmen Gefahr, ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit Gelder in Millionenhöhe in den Sand zu setzen.«