Die Rechtsanwaltskanzlei U+C hat angekündigt, dass auf die aktuelle Abmahnwelle wegen der Nutzung eines Streaming-Portals weitere Abmahnungen folgen werden. Andere Kanzleien bezweifeln die Rechtmäßigkeit des Vorgehens.
Vor einigen Tagen hatte die für ihre Filesharing-Abmahnungen bekannte Berliner Kanzlei U+C im Auftrag von Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit zehntausenden Abmahnungen gegen die Nutzer des Streaming/Portals Redtube weiteres Aktenmaterial zu einigen der Fälle ins Internet gestellt, aus dem ersichtlich ist, mit welchen Begründungen die Herausgabe beim Gericht erwirkt wurde. Darin ist unter anderem die Rede davon, dass Redtube ein Filesharing-Portal beziehungsweise eine Tauschbörse sei und die Nutzer somit urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich verbreitet hätten. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen, da es sich um ein reines Streaming-Portal handelt, bei dem die Nutzer lediglich Filme ansehen können, ohne diese komplett herunter zu laden, oder gar weiter zu verbreiten. »Das LG Köln ist sowohl in dem uns vorliegenden Beschluss als auch in dem Beschluss des Kollegen von Rüden von §19a UrhG – also dem öffentlichen Zugänglichmachen geschützter Werke – ausgegangen«, erklärt auch Christian Solmecke von WBS-Law, der mehrere tausend Betroffene rechtlich vertritt. Er vermutet deshalb »Das LG Köln hat die Anträge demnach – wenn überhaupt – nur überflogen«.