Streaming-Nutzer im Fadenkreuz

Weitere Streaming-Abmahnungen geplant

13. Dezember 2013, 10:56 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Tausende weitere Abmahnungen in Vorbereitung

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Mandantenvereinbarung zwischen den Kanzleien Daniel Sebastian, U+C und dem Rechteinhaber »The Archive AG« aus der Schweiz. Zwar ist der entsprechende Vertrag bislang nicht an die Öffentlichkeit gelangt, allerdings hat die Piratenpartei eine ältere Mandantenvereinbarung der Kanzlei U+C zu Filesharing-Abmahnungen aufgetrieben und frei zugänglich gemacht. Diese birgt einigen Zündstoff. »Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass darin eine illegale Erfolgsvereinbarung zu sehen ist, die zusätzlich noch die Abgemahnten benachteiligt«, urteilt etwa Solmecke über das Vertragswerk. Vereinfacht dargestellt geht es darum, dass die Kanzlei den Abgemahnten Gebühren in Rechnung stellt, die jedoch unter Umständen nie - oder zumindest nicht in voller Höhe - von den eigenen Mandanten verlangt werden. Damit könnten auch tausende bereits in der Vergangenheit versendete Abmahnungen von U+C unwirksam sein.

Ungeachtet dieser Tatsachen kündigt U+C in der Zwischenzeit weitere Abmahnungen nach dem aktuellen Muster an. »Diese Abmahnwelle war erst der Anfang«, versicherte Teilhaber Thomas Urmann im Gespräch mit Christian Solmecke. Bislang seien lediglich die Kunden der Telekom abgemahnt worden, weitere Auskunftsbeschlüsse für andere Internetprovider seien jedoch bereits erwirkt und würden nun sukzessive abgearbeitet. Auch die Nutzung anderer Streaming-Seiten, die etwa Fußballspiele zeigen, soll künftig noch abgemahnt werden. Dabei gibt Urmann zu, dass der gewählte Zeitpunkt der Abmahnung Methode hat: Man habe versucht, so viele Abmahnungen wie möglich noch Weihnachten zu verschicken um sicherzustellen, dass die Empfänger noch genügend Geld auf dem Konto haben. Zudem dürfte es in einigen Fällen helfen, dass beispielsweise ängstliche Ehemänner lieber die Abmahnung erfüllen, als einen weihnachtlichen Streit über Porno-Downloads zu riskieren.

In einem Video erklärt Solmecke weitere Details seiner Rechtauffassung zu dem Fall:


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