Der smarte Kühlschrank als Zeuge

Innenminister prüfen Daten-Zugriff auf IoT

5. Juni 2019, 17:09 Uhr | Lars Bube
© Africa Studio - AdobeStock

Wenn man vom Bett aus per Sprachbefehl das Licht ausschaltet, geht das die Polizei nichts an. Doch was ist, wenn die im Schlafzimmer aufgezeichneten Daten helfen können, einen Mord aufzuklären?

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen bei ihrer anstehenden Konferenz in Kiel über einen möglichen Zugriff auf Daten digitaler Sprachassistenten und »smarter« Haushaltsgeräte in der Strafverfolgung beraten. »Aus unserer Sicht ist für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung es sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben«, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministerium am Mittwoch in Berlin. Eine Prüfung der damit verbundenen rechtlichen Fragen dauere aber noch an.

Der Sprecher betonte, die Beratungen bei der Innenministerkonferenz, die am nächsten Mittwoch beginnt, seien aber erst der »Einstieg in die Diskussion«. Zur Aufklärung welcher Verbrechen die Auswertung solcher Geräte angestrebt werden könnte, ließ er offen. Jeder Verbraucher solle sich genau überlegen, welche Geräte er mit welchen Privatsphäre-Einstellungen nutze, mahnte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.

Die Polizei darf an Daten von Smart-Home-Geräten und Sprachassistenten bisher aus Datenschutzgründen nicht ran. Auch technisch wäre ein Zugriff schwierig. Denn oft liegt der Schlüssel zu den Daten nicht beim Anbieter des Geräts, sondern beim Nutzer.

Worum geht es konkret? Wer mit dem Internet verbundene Sprachassistenten verwendet, hinterlässt genauso digitale Spuren wie die Nutzer von «smarten» Fernsehern, Hightech-Kühlschränken oder modernen Alarmanlagen. Diese Spuren sind für Ermittler potenziell interessant. Doch was ist mit dem Anspruch auf Privatsphäre? Und wo greift hier der Datenschutz?


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