Auch beim Thema Cybercrime, zu dem Schleswig-Holstein einen Antrag eingebracht habe, gehe es nicht um eine Erweiterung gesetzlicher Befugnisse, betonte der Sprecher. Ziel sei vielmehr »die Lösung eines typischen Cybercrimeproblems«. So sei es durch die quasi raum- und zeitlose Tatbegehung erforderlich, »Mechanismen zu finden, wie Sachzusammenhänge über Ländergrenzen hinweg bei Serientaten erkannt werden können«.
Die mit CDU und Grünen im Norden regierende FDP störte sich trotzdem an den Plänen. »Der Vorstoß des Innenministers ist nicht mit uns abgestimmt und irritiert uns auch in der Sache«, sagte der FDP-Fraktionschef im Landtag von Schleswig-Holstein, Christopher Vogt. »Wir halten nichts davon, bei der Anpassung der Sicherheitsgesetze an das digitale Zeitalter die Bürgerrechte ohne Rücksicht auf Verluste auszuhebeln und immer wieder das Verfassungsgericht zu strapazieren.« Die Union solle bei der Suche nach ihrem Profil nicht über die Stränge schlagen.