Der Betriebsrat schritt ein und argumentierte, die Facebook-Plattform sei eine technische Plattform zur Überwachung der Mitarbeiter, schließlich ließen sich anhand der Dienstpläne und Zeitpunkte der Kommentare diese einzelnen Mitarbeitern zuordnen. Der DRK selbst argumentierte, die Seite vor allem als Kummerkasten sowie als Marketinginstrument und nicht zu Kontrollzwecken zu nutzen. Die Richter stellten sich allerdings teilweise auf die Seite des Betriebsrates. Zwar schadet laut ihrer Ansicht der Auftritt an sich den Angestellten nicht, die Posting-Funktion aber darf solange nicht mehr genutzt werden, bis in diesem Punkt eine Einigung mit dem Betriebsrat erzielt wurde. »Aus meiner Sicht ist das Bundesarbeitsgericht hier über das Ziel hinaus geschossen. Facebook-Seiten von Unternehmen haben insbesondere Marketingzwecke im Fokus«, so Medien-Anwalt Christian Solmecke. Darüber hinaus bedeute die Abschaltung der Kommentarfunktion das Aus für Facebook-Seiten von Unternehmen. »Soziale Netze leben von der Kommunikation mit den Nutzern. Wird diese durch Betriebsräte abgeschaltet, ist die Facebook-Seite des Unternehmens praktisch tot.«