Praxisleitfaden »Das Verfahrensverzeichnis«

Bitkom unterstützt bei transparentem Datenschutz

30. März 2016, 11:09 Uhr | Peter Tischer
© James Thew - fotolia

Der Bitkom hat seinen Praxisleitfaden »Das Verfahrensverzeichnis« neu aufgelegt und unterstützt Unternehmen damit bei der vorgeschrieben Datenschutztransparenz.

Der Digitalverband Bitkom hat eine Neuauflage des Praxisleitfadens »Das Verfahrensverzeichnis« veröffentlicht. Mit dem Verfahrensverzeichnis regelt der betriebliche Datenschutzbeauftragte die Umsetzung der Transparenzpflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz. Das Gesetz sieht vor, dass jeder Auskunft darüber verlangen kann, welche Daten von ihm verarbeitet werden. »Das Verfahrensverzeichnis dient dazu, Privatpersonen, Geschäftspartnern oder den Datenschutzbehörden Auskünfte über die Verarbeitung erteilen zu können«, erklärt Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. In dem Verzeichnis seien alle Vorgänge dokumentiert, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die könne je nach Unternehmensgröße und Geschäftsfeld neben Personal- und Kundendaten auch Zulieferer und Dienstleister betreffen.

Der aktualisierte Leitfaden gibt den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Hinweise, wie sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen können. Neben Erläuterungen und Praxisbeispielen zu den gesetzlichen Vorgaben werden die einzelnen Schritte bei der Führung des Verfahrensverzeichnisses dargestellt. Die Autoren sind laut Bitkom Datenschutzbeauftragte aus der IT-Branche mit langjähriger Praxiserfahrung. Die Experten geben Hinweise zur Aufsichtspraxis der Behörden sowie zur aktuellen Rechtsprechung. Sie empfehlen eine Dokumentation der Datenverarbeitung entlang der eigenen Unternehmensprozesse.

Der Leitfaden kann hier kostenlos abgerufen werden.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu BITKOM e. V.

Matchmaker+