Dementsprechend haben auch bereits erste Kritiker wie der Österreicher Maximilian Schrems, der auch das erste Urteil erstritten hatte, bereits angekündigt, auch die neue Regelung nach ihrem Inkrafttreten wieder vor den EuGH bringen zu wollen. Gegenüber der österreichischen Zeitung Der Standard kritisierte Schrems, dass bisher nicht alle Details der Vorlage öffentlich gemacht worden seien. Dennoch könne man jetzt schon absehen, dass das der Schild nicht stabil sei. Für den EU-Parlamentarier und Datenschutzexperten der Grünen, Jan Philipp Albrecht, ist das neue Datenschutzabkommen unter diesen Voraussetzungen schlichtweg ein »Witz«, mit dem die EU den Schutz ihrer eigenen Bürger konterkariere. Auch er kritisiert den vermeintlichen Rechtsschutz durch einen amerikanischen Ombudsmann als nicht ausreichend.
Doch selbst wenn der EuGH nichts am Privacy Shield auszusetzen hat, und EU-Justizkommissarin Vera Jourova verspricht »Dieses neue Abkommen schützt die Grundrechte der Europäer und bedeutet Rechtssicherheit für Unternehmen«, bleibt das Risiko zumindest noch eine Zeit lang bei den Unternehmen. Die Schriftliche Ausarbeitung und Umsetzung des Safe Harbor-Nachfolgers wird laut Jourova noch etwa drei Monate dauern. In diesem Zeitraum bleibt die aktuelle rechtliche Unsicherheit für die europäische Bürger und vor allem Unternehmen bestehen.
Der Vizepräsidenten des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW), Thomas Duhr, fordert die EU-Kommission deshalb zum Nacharbeit auf, um Rechtssicherheit und Datenschutz künftig belastbar zu gewährleisten: »Die Wirtschaft braucht allerdings transparente, robuste und nachhaltig stabile Regeln, die eine Ausgewogenheit zwischen den Rechtssystemen sicherstellen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfüllen die bislang erkennbaren Vereinbarungslinien diese Anforderungen eher nicht – weder aus Perspektive der Wirtschaft noch des Konsumenten. Dafür muss die EU nun unbedingt sorgen.«