Eine interessante – wenn auch herausfordernde –Option, das eigene Geschäftsfeld zu erweitern, ist die Möglichkeit, externer Datenschützer zu werden. Daniela Duda, selbst externe Datenschützerin, informierte beim CRN-Workshop über die Chancen und Fallstricke in dem Segment.
Für Systemhäuser kann es sich durchaus anbieten, bei Kunden auch den Datenschutz als Dienstleistung anzubieten, denn IT-Dienstleister haben meist bereits das notwendige Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden aufgebaut.
Allerdings muss sich ein Systemhaus auf hohe Investitionen einstellen, denn das Thema ist komplex. Beratung, Prüfung und Berichtswesen erfordern Zeit und Fachwissen. Der Datenschutzbeauftragte muss nicht nur bestens ausgebildet sein, sondern bei seinem Arbeitgeber auch seine besonders unabhängige Stellung haben. Denn ein Systemhaus, das die IT eines Kunden betreut, kann nur dann auch den Datenschutz übernehmen, wenn sichergestellt ist, dass der Datenschutzbeauftragte nicht in einen Interessenkonflikt gerät. Auch das Haftungsrisiko ist nicht zu unterschätzen. Zudem sollten Systemhäuser, so der Rat der externen Datenschützerin, zunächst einmal das Thema Datenschutz im eigenen Haus auf ein solides Fundament stellen. »Der Datenschutz ist selbst bei großen Systemhäusern noch nicht angekommen«, so ihr Fazit.