Seit gut vier Jahren wehrt sich Microsoft gegen die Zugriffsversuche von US-Behörden auf Daten in seinem irischen Rechenzentrum. Ende Februar entscheidet nun der US Supreme Court. Im Vorfeld erhält der Software-Konzern umfangreiche Rückendeckung aus Europa.
Digital Europe, der Dachverband der europäischen Digitalbranche, in dem neben zahlreichen Unternehmen auch die lokalen Branchenverbände wie Bitkom und Zvei aus Deutschland zusammengeschlossen sind, hat den US Supreme Court in einem Schreiben (PDF) auf die weitreichenden Folgen seines Urteils im sogenannten »New York Search Warrant Case« hingewiesen. In dem Verfahren wird im Februar darüber verhandelt, ob Microsoft personenbezogene Daten aus seinen europäischen Rechenzentren an US-Behörden übergeben muss, wenn diese danach verlangen. Bereits seit 2013 wehrt sich der Software-Konzern dagegen – damals hatte ein Bezirksgericht das Unternehmen per Durchsuchungsbeschluss dazu verpflichtet, für ein Verfahren zum Drogenhandel die E-Mails eines Nutzers auszuhändigen. Microsoft verweigerte die Herausgabe der Daten, die in seinem Rechenzentrum in Irland gespeichert sind. Der Fall zog sich durch die Instanzen und landete schließlich vor dem Supreme Court.
Würde sich das oberste US-Gericht auf die Seite der US-Regierung stellen und den direkten Zugriff von US-Behörden auf in Europa gespeicherte Daten erlauben, müssten Unternehmen künftig entscheiden, ob sie eine richterliche Anordnung aus den USA ignorieren oder mit den strengen EU-Datenschutzvorschriften in Konflikt kommen, warnen Digital Europe, Bitkom und Co. Bei Übergabe der Daten drohten hierzulande Geldstrafen oder sogar strafrechtliche Sanktionen. Nicht nur für Unternehmen entstünde eine enorme Rechtsunsicherheit, auch das Vertrauen der Verbraucher, die sich auf europäische Datenschutzbestimmungen verlassen, würde erschüttert. »Den Unternehmen droht ein unauflösbares Dilemma: Folgen sie einer Anordnung der US-Behörden auf Herausgabe von in Europa gespeicherten Daten, brechen sie europäisches Recht. Widersetzen sie sich einer solchen Anordnung, brechen sie US-Recht«, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
Kritiker der US-Bemühungen, den Durchgriff auf europäische Daten durchzusetzen, weisen darauf hin, dass Unternehmen darauf angewiesen sind, dass die Staaten, in denen sie tätig sind, die jeweilige Rechtslage in den anderen Staaten respektieren. Für behördliche Maßnahmen über Landesgrenzen hinweg gebe es von Regierungen vereinbarte Rechtshilfeabkommen.