(ug) Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 dürfte der Aufbau eines Datenschutz-Managementsystems für die meisten Unternehmen kaum mehr zu umgehen sein. Zwar hat sich mit der EU-Verordnung nicht grundsätzlich geändert, was personenbezogene Daten sind, Unternehmen haben künftig jedoch eine Vielzahl an Dokumentations- und Organisationspflichten. Eine weitere wichtigere Änderung, die manchen Geschäftsführer dazu bewegen könnte, den Datenschutz zur Chefsache zu machen: Während nach dem Bundesdatenschutzgesetz Verstöße bislang nicht besonders teuer waren, hat sich die Sanktionshöhe nun drastisch erhöht.
Wie Systemhäuser ihre Kunden dabei unterstützen können, ein passendes Datenschutzkonzept zu entwickeln, zeigte Franz Obermayer, Geschäftsführer des Ulmer Systemhauses Fox IT, in seinem Vortrag unter dem Motto »Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu mehr Informationssicherheit« auf. »Es handelt sich immer um eine Maßanfertigung«, stellte der Systemhauschef klar. »Das Konzept muss zu einem Unternehmen passen, sonst wird es nicht klappen.«
Oberstes Gebot ist es bei der Einführung eines Datenschutz-Managementsystems laut Obermayer dabei, den schmalen Grat zwischen Sicherheit und Umsetzbarkeit finden. »Wir wollen nicht sehr, sehr sicher sein, aber nicht mehr arbeiten können. 100 Prozent Sicherheit bekommt nur, wer den Geschäftsbetrieb einstellt.«