Vorratsdatenspeicherung wieder auf der Kippe

Sind ja nur Metadaten

13. Februar 2017, 15:47 Uhr | Daniel Dubsky

Voraussichtlich ab Sommer gibt es in Deutschland wieder eine Vorratsdatenspeicherung. Halb so wild, heißt es oft, es werden ja keine Kommunikationsinhalte gespeichert. So einfach ist es aber nicht.

Spätestens zum 1. Juli dieses Jahres müssen TK-Anbieter in Deutschland wieder Verbindungsdaten speichern. Die notwendigen Änderungen am Telekommunikationsgesetz waren bereits vor gut zwei Jahren verabschiedet worden, doch in der Branche baut man weiter darauf, dass die Regelungen auch dieses Mal gekippt werden – wenn nicht durch das Bundesverfassungsgericht, dann durch den Europäischen Gerichtshof. Beide hatten schon in der Vergangenheit strenge Vorgaben gemacht, unter denen die anlasslose Speicherung der Metadaten von Kommunikationsvorgängen überhaupt erlaubt ist. Und erst im Dezember legte der EuGH nochmal nach und befand bezüglich der britischen Regelung, das EU-Recht stehe grundsätzlich nationalen Regelungen entgegen, welche eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Daten vorsehen. Zu schwerwiegend sei der Eingriff in die Grundrechte, da aus den Daten »sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen […] gezogen werden können.«

Befürworter der Vorratsdatenspeicherung argumentieren zwar oft, es gehe ja gar nicht um die Kommunikationsinhalte, sondern nur darum, wer sich wann mit wem ausgetauscht hat. Doch gerade mit diesen Metadaten lässt sich erschreckend viel über Menschen herausbekommen.


  1. Sind ja nur Metadaten
  2. Kollege, Ehepartner oder Geliebte?

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Bundesverfassungsgericht

Matchmaker+