Seit Jahren sinken die Insolvenzen, also werben Anwälte recht eindeutig für eine Vergesellschaftung von Unternehmensschulden. Ein sehr unsensibles Vorgehen bei einem solch sensiblen Thema. Trigema-Chef Wolfgang Grupp platze sein stets schneeweißer Kragen.
Für heikle »Spezialaufgaben« wie Betriebsräte kündigen, Mindestlohn per Werkvertrag aushebeln oder Gläubiger die Lasten einer Firmensanierung tragen zu lassen wirbt man nicht großflächig wie für Mietautos am Flughafen. Abgesehen vom Werbeverbot für derlei juristische Dienstleistungen müssen aber auch Anwälte heutzutage Marketing betreiben. Doch dann sollte es diskret, der Brief persönlich an einen Unternehmer adressiert sein - und auch nicht unbedingt ohne vorher abgeklärt zu haben, wem man derlei - wenn schon nicht illegale, dann doch moralisch bedenkliche - »Strategien« empfiehlt.
Moral? Was zählt die schon! Gerade Insolvenzspezialisten leiden unter der seit Jahren glänzenden Wirtschaftskonjunktur. Seit 2009 sinken die Firmenpleiten in Deutschland Jahr für Jahr. Also versenden sie Infobriefe und werben für die Insolvenz, bei der Unternehmer seit 2012 unter gewissen Voraussetzungen sogar Herr ihrer Firma bleiben können.
Der Schuss aus der Werbetrommel der Düsseldorfer Kanzleizentrale von Buchalik Brömmekamp ging allerdings gewaltig nach hinten los. Man hatte - ausgerechnet - Textilunternehmer Wolfgang Grupp angeschrieben und dem Trigema-Inhaber eine Sanierung auf Kosten der Gläubiger schmackhaft machen wollen.