Neues EU-Geldwäschegesetz

Unternehmen drohen Bußgelder und öffentlicher Pranger

14. November 2017, 12:26 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Zentrales Transparenzregister

Mit dem GwG wird ein europaweites elektronisches Transparenzregister eingerichtet. Das Register speichert Informationen über den »wirtschaftlich Berechtigten« einer Gesellschaft, also diejenige Person, die hinter einem Unternehmen steht. Damit soll zum einen die Transparenz von Unternehmensstrukturen erhöht und zum anderen der Missbrauch von Gesellschaften zu Zwecken der Geldwäsche und ihrer Vortaten wie Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung erschwert werden. Die Verpflichteten müssen ein System installieren, das die Meldung ausgewählter Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten ihres Unternehmens an das Transparenzregister sicherstellt. Der Mitteilungspflicht ist erstmals bis zum 1. Oktober 2017 nachzukommen.


  1. Unternehmen drohen Bußgelder und öffentlicher Pranger
  2. EU verschärft die Regeln
  3. Zentrales Transparenzregister
  4. Schärfere Sanktionsmöglichkeiten
  5. Checkliste für Unternehmen

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