Dem neuen Geldwäschegesetz nicht Folge zu leisten kann extrem teuer werden, denn Gesetzesverstöße werden stärker sanktioniert. Verstöße durch Güterhändler werden nun mit Bußgeldern von bis zu einer Million Euro oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils geahndet. Ferner können die Betroffenen öffentlich an den Pranger gestellt werden, denn die Aufsichtsbehörden veröffentlichen Bußgeldbescheide auf ihren Internetseiten. Der damit verbundene Reputationsschaden wiegt noch schwerer als ein Bußgeld: Mangelnde Berücksichtigung bei Auftragsvergaben, Vertrauensverlust bei Kunden und damit nachhaltige finanzielle Einbußen sind die Folge.