Sind Sie auf die Anforderungen des neuen Geldwäschegesetzes vorbereitet?
• Ist mein Unternehmen Verpflichteter nach § 2 GwG?
• Handelt es sich bei meinem Unternehmen um einen Güterhändler?
• Lässt mein Unternehmen Bartransaktionen über 10.000 Euro zu?
• Wenn all dies zutrifft, ist eine Risikoanalyse nötig! Wer sind die Kunden? Wo werden Geschäfte gemacht? Mit welchen Produkten wird gehandelt? Wie sehen die finanziellen Abläufe aus?
• Aus der Risikoanalyse wird das unternehmensspezifische Geldwäscherisiko abgeleitet. Stellen Sie sich verschiedene Szenarien vor und prüfen Sie mögliche Schwachstellen!
• Treffen Sie entsprechende Maßnahmen um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Pflichten erfüllen. Die Vorgaben, wie beispielsweise die Identifizierung des Vertragspartners, die Einrichtung eines Hinweisgebersystems, spezielle Schulungspflichten, oder die gruppenweite Einrichtung einheitlicher Sicherungsmaßnahmen gibt das Gesetz vor.