Tracking und Tracing

Worauf Handybesitzer jetzt achten müssen

5. Mai 2020, 13:00 Uhr | Lukas Steiglechner

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Bluetooth und Benachrichtigungen

Das vorgesehene Bluetooth-Tracing bietet mit dem Bluetooth-Standard durch Verschlüsselung und Authentifizierungsprozesse eine hohe Sicherheit. Eine dauerhafte Aktivierung der Funktion erhöht allerdings die Angriffsfläche. So könnten Kriminelle Daten bei einer Bluetooth-Übertragung abgreifen oder gezielt Malware an aktive, sichtbare Geräte senden. Eine weitere Schwierigkeit bei der Verwendung von Bluetooth ist die uneinheitliche Reichweite, die von einem bis 100 Meter variieren kann. Das lässt Aussagen über Nähe und Kontakt zwischen Geräten unzuverlässig werden.

Die App soll Nutzer, die in den letzten 21 Tagen Kontakt mit einer infizierten Person hatten, eine Empfehlung senden, sich in freiwillige Quarantäne zu begeben. Das lässt aber Fragen für die praktischen Konsequenzen offen. Ist die Benachrichtigung verpflichtend oder nur eine Empfehlung? Fungiert sie als offizielle Anordnung und wird die Einhaltung der Quarantäne kontrolliert? Es muss über einen angemessenen Umgang informiert werden.

Zur Funktionsweise der App

Eine Corona-Warn-App auf Basis von PEPP-PT anonymisiert zunächst die Daten der Nutzer, indem sie etwa alle 60 Minuten eine temporäre Geräte-ID erzeugt. Die ID ist für den einstündigen Zeitraum die anonymisierte Kennung für das entsprechende Gerät. Gespeichert wird die ID auf dem Smartphone erst dann, wenn sich zwei Geräte mehr als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe zueinander befinden. Standortinformationen und Bewegungsdaten werden dabei nicht erhoben. Voraussetzung für die Funktionalität der App ist, dass die Nutzer die Bluetooth-Funktion auf ihrem Smartphone eingeschaltet haben.

Wird eine Person positiv auf das Coronavirus getestet, können die gespeicherten ID‘s auf dieGeräte verweisen, die sich zuvor in der Nähe befunden haben. Die Gerätenutzer werden dann darüber informiert, dass sie relevanten Kontakt mit einer infizierten Person hatten.

Ein Vorschlag, mittels Handy-Tracking Bewegungsdaten zur Nachverfolgung zu nutzen, fand hingegen in der Politik keine Mehrheit.

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  1. Worauf Handybesitzer jetzt achten müssen
  2. Datenschutz, Freiwilligkeit und Mehrwert
  3. Bluetooth und Benachrichtigungen

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