Laut den Entwicklern der PEPP-PT-Technologie soll die geplante Corona-Tracing-App im Einklang mit dem Datenschutz stehen. Die Daten, die beim Tracing gespeichert werden, sollen nach 21 Tagen wieder gelöscht werden. Die Informationen sollen auch nur auf den jeweiligen Geräten und nicht auf zentralen Servern abgelegt werden und auch keine Bewegungsdaten erhoben werden.
Manche Aspekte wie die relativ kurze Aufbewahrungszeit der Daten, die Auslassung von Bewegungsverfolgung sowie die Anonymisierung kommen dem Datenschutz entgegen. Doch besteht weiterhin Unklarheit bei der finalen Gestaltung wie etwa bei der zentralen Speicherung von Daten auf einem Server. Kritiker bezweifeln, dass eine Zurückverfolgung auf die Identitäten der Nutzer ausgeschlossen ist.
Der Erfolg einer Corona-Tracing-App ist von der Zahl der Nutzer abhängig. Deshalb weisen Kritiker auf mögliche soziale Auswirkungen hin, bei denen sich Menschen zur App-Nutzung verpflichtet fühlen. So wäre das Prinzip der Freiwilligkeit auch gefährdet, wenn zum Beispiel der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen an eine App-Nutzung gebunden wäre.
Der Mehrwert der App muss dabei hinterfragt werden. Nur wenn viele Menschen die App nutzen und sich an Hinweise halten, können Infektionsketten nachvollzogen werden. So müssten 60 bis 80 Prozent der Bürger die App nutzen, doch nur 70 Prozent der Menschen in Deutschland verfügen über ein Handy.
Die Nutzung der App basiert auf Freiwilligkeit, doch besteht die Gefahr, dass die Wahrnehmung entsteht, ein Nichtnutzen sei gesellschaftlich nicht akzeptiert. Gleichzeitig ist der Erfolg und Mehrwert der App abhängig von der Verbreitung, die nicht gewährleistet ist.