Neue Verbraucherrechterichtlinie

Das sind die Vorteile für den Handel

12. Juni 2014, 15:52 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Return to Sender – mehr Macht für Händler

Weitere Vorteile der europäischen Verbraucherrechterichtlinie betreffen vor allem die Rücksendung von Waren. Hier dürfen die zunehmend mit Retouren beschäftigten Händler nun wenigstens die Rücksendekosten den Kunden übergeben. Zudem müssen die Kunden eine stichhaltige Begründung für die Rücksendung liefern. Diese Hürden dürfte den Trend zu hemmungslosen Test-Bestellungen samt Rücksendungen wenigstens etwas eindämmen.

Ähnlich positiv ist die Regelung zur Rückabwicklung widerrufener Verträge zu bewerten. Zwar zwingt sie den Handel, seinen Kunden die Zahlung innerhalb von höchstens vierzehn Tagen zurück zu erstatten. Allerdings darf der Händler die Rückzahlung nun auch rechtlich abgesichert verweigern, wenn der Kunde ihm die Ware noch nicht nachweislich zurückgesendet hat.

Zudem geht mit den neuen Richtlinien auch die Entscheidungsfreiheit über die Modalitäten bei Rücksendungen an den Händler über. Einerseits darf sich der Händler künftig beispielsweise selbst aussuchen, ob der Verbraucher die Ware zurück schicken soll, oder ob er sie lieber abholen lassen will. Damit einher geht die freie Wahl des Dienstleisters, so dass der Händler seinen bevorzugten Logistikpartner mit dem Rücktransport beauftragen kann. Das spart dem Handel Geld und verringert zusätzlich den Verwaltungsaufwand mit Rücksendungen. Nur so ist es auch überhaupt möglich, wie gefordert die anfallenden Rücksendekosten bereits beim Verkauf in der Widerrufsbelehrung anzugeben.

Ein weiterer Vorteil für den Handel ist in der Anpassung des Begriffs der Garantie an die Definition der Verbraucherrechterichtlinie zu sehen. Somit können sich künftig Hersteller, Händler und Kunden auf einheitliche sprachliche und rechtliche Regelungen verlassen, ohne jeweilige Besonderheiten im Kleingedruckten befürchten zu müssen.

Darüber hinaus gewähren die neuen Vorgaben dem Handel auch bei einigen Warengruppen eine Aussetzung des Widerrufs. So kann beispielsweise bei »Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind«, die Rückgabe gänzlich ausgeschlossen werden.


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