Domain-Standard überarbeitet

De-Domains jetzt mit scharfem S

2. November 2010, 16:47 Uhr | Folker Lück

Die Denic hebt die bisherige Regelung auf, nach der das Kleinbuchstaben-ß als selbstständiges Zeichen innerhalb von Domains unter .de nicht erlaubt ist. Die Organisation folgt dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains in Anwendungen (IDNAbis).

Egal ob »ißgut.de« oder »außenhandel.de«: Beide Domais wären bislang nicht registrierbar gewesen. Doch seit 4. August 2010 ist nach dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains in Anwendungen (IDNAbis) das Latin Small Letter Sharp S – auch als »Eszett« oder »scharfes S« (»ß«) bekannt – als Teil einer Domain erstmals erlaubt.

Die fehlende Rückwärtskompatibilität des neuen IDN-Standards mit dem vorherigen Standard lässt – solange nicht alle Browser ihn unterstützen – keine eindeutige Adressierung von Domains mit den Zeichen(ketten) »ss« oder »ß« zu. Das würde eine Beeinträchtigung des Vertrauens der Nutzer in das DNS bedeuten.

Die Denic wählt daher zweistufiges Verfahren zur initialen Registrierung von Domains mit dem Bestandteil »ß« . Deswegen gibt es vor der offiziellen Einführung eine dreiwöchige »Sunrise-Periode« , die am 26. Oktober begonnen hat. Während dieser Zeit erhalten ausschließlich jene Domaininhaber, die zum Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010, 15:00 Uhr (MESZ) eine Domain mit dem Bestandteil »ss« registriert hatten, die Gelegenheit, zusätzlich die entsprechende »ß«-Domain zu registrieren.


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