Akuter Handlungsbedarf in Unternehmen

Die DSGVO im Detail

2. Januar 2018, 13:21 Uhr | Andreas Dumont
© tanaonte - Fotolia

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt. Viele Regelungen sind aufwändig in der Umsetzung. Wer noch nicht damit begonnen hat, schafft es nicht bis zum Stichtag.

In Deutschland gilt derzeit noch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das erstmals 1990 verabschiedet und danach mehrfach novelliert wurde. Die Datenschutzrichtlinie der EU schlägt sich darin nieder. Das neue BDSG tritt am 25. Mai 2018 in Kraft, setzt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) um und regelt die nationalen Öffnungsklauseln. Bei der DSGVO handelt es sich um eine Verordnung, nicht um eine Richtlinie. Die Unterscheidung ist bedeutsam. Denn eine Richtlinie zwingt die 28 EU-Staaten, entsprechende nationale Gesetze zu verabschieden, was zu sehr unterschiedlichen Regelungen und Interpretationen des vorgegebenen Rechtsrahmens führt. Eine Verordnung hingegen hat unmittelbar Gesetzeskraft. Erklärtes Ziel der DSGVO ist es, ein gemeinsames und homogenes europäisches Datenschutzrecht zu schaffen, das einheitliche Schutzstandards in allen EU-Mitgliedstaaten sicherstellt. Das Ziel der Vereinheitlichung wurde jedoch aufgeweicht, da es bei 50 der 99 Artikel der DSGVO über Öffnungsklauseln der nationalen Gesetzgebung überlassen wird, eigene Regelungen und Konkretisierungen zu schaffen. Das führt erneut zu einem Flickenteppich, den man eigentlich vermeiden wollte.

Die DSGVO definiert neue Regeln für Unternehmen, Behörden, gemeinnützige und andere Organisationen, die Waren und Dienstleistungen für Menschen in der EU anbieten oder Daten im Zusammenhang mit EU-Bürgern erfassen und analysieren. Sie tritt am 25. Mai 2018 endgültig in Kraft. All jene, die darauf setzen, nach dem 25. Mai 2018 trete bestimmt eine Übergangszeit ein, unterliegen einem Irrglauben: Die Verordnung trat bereits am 25. Mai 2016 mit einer zweijährigen Übergangszeit in Kraft. Da die drohende Höchststrafe bei Verstößen 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes beträgt – es gilt der größere Betrag –, lohnt es sich für Unternehmen, peinlich genau auf die Umsetzung der Vorschriften zu achten. Die nötigen Vorarbeiten können sehr umfangreich sein, und viele Unternehmen kennen gar nicht alle Regelungen und deren Folgen. Die Zeit drängt.


  1. Die DSGVO im Detail
  2. Grundregeln der DSGVO
  3. APIs als Minenfeld

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