Gebrauchtsoftware

Die große PC Fritz Show

26. September 2013, 10:39 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Recht: So sollen sich Kunden verhalten

Rechtsanwalt Chrisitan Solmecke vertritt einen Mandanten, der wegen Windows-DVDs von PC Fritz Probleme mit Microsoft hat. (Bild: WBS Law)
Rechtsanwalt Chrisitan Solmecke vertritt einen Mandanten, der wegen Windows-DVDs von PC Fritz Probleme mit Microsoft hat. (Bild: WBS Law)

Nachdem auch die Versionen einiger Kunden von PC Fritz von Microsoft als Fälschungen deklariert wurden, herrscht bei vielen Verunsicherung. »Hi, ich habe (leider) eine solche Version erworben (Windows 7 Pro 64 Bit) & bekomme nun die Meldung, dass es sich um eine Raubkopie handelt - was nun? -- Mich interessiert euer pseudo "battle" mal gar nicht & was Ihr für Probleme habt oder nicht habt mit MS. Ich bin geprellter Kunde & will einfach ein funktionierendes und legales Produkt! - Was ist eure Lösung?«, fragt sich etwa ein weiterer offenbar geprellter Kunde. »Bekomme ich mein Geld asap zurück oder soll ich Strafanzeige wegen Betrug stellen? Bitte um zeitnahe Antwort!«

Sollte es sich bei Datenträgern tatsächlich wie von Microsoft behauptet um Fälschungen handeln, empfiehlt Rechtsanwalt Christian Solmecke den Kunden folgendes:

Wenn Sie eine gefälschte CD nutzen, müssen Sie damit rechnen wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht belangt zu werden. Der Urheber Microsoft könnte Sie verpflichten eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese kann mit hohen Anwaltskosten verbunden sein. Durch den Kauf der gefälschten CD haben Sie keine Nutzungsrechte erworben. Die Tatsache, dass Sie auf die Echtheit dieser CD vertraut haben ist irrelevant. Nutzungsrechte können nicht gutgläubig erworben werden. Das Begehen einer Urheberrechtsverletzung setzt kein Verschulden voraus.

Wir raten Ihnen die CD weder zu installieren, noch weiter zu nutzen. Der bloße Besitz der CD ist nicht strafbar.

Es besteht keine Verpflichtung gefälschte CDs an Microsoft zu schicken. Im Gegenteil. Haben Sie die CD schon installiert und stellt sich hinterher heraus, dass es sich dabei tatsächlich um eine illegale Kopie handelte, kann Microsoft theoretisch seine Rechte im Wege einer Abmahnung gegen Sie geltend machen.

Grundsätzlich haben Sie im Falle einer gekauften Fälschung Ansprüche gegen PC Fritz auf Schadensersatz. Erfahrungsgemäß sind die Chancen auf diese Weise sein Geld zurückzubekommen jedoch gering. Ein solches Vorgehen lohnt sich vermutlich nur bei vorhandener Rechtsschutzversicherung. In jedem Fall raten wir Ihnen Strafanzeige zu erstatten.

In einem Video geht Solmecke dazu näher auf den in seiner Kanzlei vorliegenden Fall ein:


  1. Die große PC Fritz Show
  2. Geprellte Kunden und tödliche Krankheit - Alles nur Show?
  3. Recht: So sollen sich Kunden verhalten

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