Übergangsfrist für GoBD ist abgelaufen

Digitale Steuerfalle

5. Januar 2017, 16:33 Uhr | Andreas Dumont
© Datev

Die »Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff« – kurz GoBD – sind jetzt bindend.

Die GoBD gelten grundsätzlich bereits seit 2015. Zum 1. Januar 2017 endete eine letzte Übergangsfrist, und nun wird es für die Unternehmen ernst. Bei Verstößen gegen die GoBD drohen empfindliche finanzielle Strafen.

Die GoBD bestimmen, wie das digitale Rechnungswesen und die dazugehörigen IT-Systeme auszusehen haben. So müssen etwa alle steuerlich relevanten Daten unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Auch muss genau dokumentiert werden, wie Dokumente und Belege empfangen, erfasst, digitalisiert, verarbeitet und aufbewahrt werden. Von der Regelung sind dabei nicht nur Belege aus den eigenen Datenverarbeitungssystemen betroffen, sondern auch elektronisch empfangene Belege. Diese müssen ebenfalls im Ursprungsformat aufbewahrt werden und während der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht werden und maschinell auswertbar sein.

Eine einfache Ablage von Daten im Word- oder Excel-Format reicht nicht mehr aus. Vielmehr ist eine GoBD-testierte Buchhaltungssoftware nötig. Nach Angaben von Lexware ist lexoffice die erste Cloud-Lösung, die GoBD-testiert ist.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Haufe-Lexware

Matchmaker+