Datenschutz

Einsatz von Office 365 an Schulen wird »geduldet«

5. August 2019, 14:37 Uhr | Daniel Dubsky
© highwaystarz - AdobeStock

Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat sich erneut zu Office 365 an Schulen geäußert. Abschließend sei der Fall noch nicht geklärt, doch Microsoft habe viele Bedenken entkräften können, sodass der Einsatz »bis auf weiteres geduldet« werde.

Vor knapp einem Monat hatte Michael Ronellenfitsch, der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass sich Office 365 an Schulen nicht datenschutzkonform nutzen lässt. In einer zweiten Stellungnahme präzisiert er nun, die datenschutzrechtliche Prüfung der Cloud-Anwendungen von Microsoft sei »außerordentlich komplex und aufwendig« und dauere noch an. »Das bedeutet, dass die Zulässigkeit des Einsatzes von Office 365 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt ist. In meiner Stellungnahme vom 09.07.2019 habe ich daraus die Konsequenz gezogen und erklärt, dass nach dem Stand der Überprüfungen der Einsatz von Office 365 in hessischen Schulen nicht geduldet werden könne.«

Seitdem hätten allerdings intensive Gespräche mit Microsoft stattgefunden, in denen ein »erheblicher Anteil der Bedenken« entkräftet werden konnte, was zu einer datenschutzrechtlich veränderten Einschätzung führe. Die Nutzung von Office 365 ab der Versionsnummer 1904 durch hessische Schulen, die die Cloud-Anwendung bereits erworben haben, »wird bis auf weiteres geduldet«, so der Datenschützer. Dasselbe gilt für Schulen, bei denen der Kauf bereits beschlossen und haushaltsrechtlich gesichert ist. Alle anderen Schulen könnten sich ebenfalls auf die Duldung, die auf Vertrauensabwägungen beruhe, berufen – trügen dann aber das finanzielle Risiko, falls man schließlich doch die Unzulässigkeit des Office-365-Einsatzes feststelle.

Zudem weist Ronellenfitsch darauf hin, dass Schulen die »Übermittlung jedweder Art von Diagnosedaten unterbinden« müssen. Eine Anleitung, wie sie das bewerkstelligen können, soll erarbeitet und den Schulen zur Verfügung gestellt werden.


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