Weil Facebook im Rahmen der Übernahme von Whatsapp gegenüber den europäischen Behörden falsche Angaben zur Zusammenführung der Nutzerdaten gemacht hatte, muss das Unternehmen jetzt 110 Millionen Euro Strafe bezahlen.
Der Umgangston der europäischen Behörden gegenüber Facebook wird zunehmend schärfer. Wenige Tage nachdem die französische Datenschutzbehörde das Unternehmen zu einer Strafzahlung wegen Verstößen gegen nationale Datenschutzrichtlinien verdonnert und Italien die unzulässige Weitergabe von Daten mit drei Millionen Euro geahndet hat, legt jetzt auch noch die EU mit einer Strafe in dreistelliger Millionenhöhe nach. Weil Facebook die Telefonnummern der Whatsapp-Kunden in deren Profile im sozialen Netzwerk integriert hat, fühlt sich die EU-Kommission »falsch informiert«. Denn bei der Übernahme des Messaging-Dienstes hatte Facebook ihr noch versichert, dass ein Abgleich und eine Zusammenführung der Nutzerdaten weder geplant noch machbar sei. Erstaunlicher Weise hat die EU-Kommission dem Unternehmen dies auch – etwas naiv – geglaubt. Denn sowohl Facebook selbst als auch jedem halbwegs versierten IT-Experten hätte klar sein müssen, dass dies durchaus möglich ist und wahrscheinlich eines Tages erfolgen wird. In Deutschland wurde Facebook die Nutzung personenbezogener Daten der Whatsapp-Nutzer mit einem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts deshalb sogar gänzlich untersagt.
Vielleicht ist diese Gutgläubigkeit auch ein Grund dafür, dass die EU-Kommission das Strafmaß im Rahmen ihrer Möglichkeiten nun relativ milde ansetzt. Stattdessen hätte sie auch ein Prozent des Jahresumsatzes, also mehr als das Doppelte fordern können. Darüber hinaus rechnete es die EU-Kommission Facebook auch mildernd an, dass das Unternehmen die Änderung freiwillig mitgeteilt und sich damit kooperationsbereit gezeigt hat. Dennoch will EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die Strafe als »eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie die EU-Fusionskontrollvorschriften einhalten müssen«, verstanden wissen. Zwar seien die entsprechenden Angaben nicht maßgeblich für eine Erlaubnis der Übernahme gewesen, dennoch müsse Unternehmen klar sein, dass sie verpflichtet sind, sachlich richtige Angaben zu machen. Andernfalls müssten sie – wie eben nun Facebook – mit einer »angemessenen und abschreckenden Geldbuße« rechnen, so Vestager weiter. Facebook selbst spricht von einem bedauerlichen Fehler und sieht die Angelegenheit mit Zahklung der nun verhängten Strafe als erledigt an.
Die EU-Kommission betonte außerdem, dass die jetzt verhängte Strafe in keinem Zusammenhang mit weiteren noch laufenden Verfahren gegen Facebook in der EU und einzelnen Mitgliedsländern steht. Diese werden davon ungehindert fortgesetzt. Unter anderem laufen bei der EU noch weitere kartellrechtliche Untersuchungen gegen Facebook, sowie auch einige Verfahren wegen Verstößen gegen die Privatsphäre sowie den Daten- und Verbraucherschutz, unter anderem im Zusammenhang mit den im vergangenen Jahr geänderten Nutzungsbedingungen.