Ein weiteres deutsches Gericht hat Youtube dazu verpflichtet, Videos zu löschen, wenn sie gegen Urheberrechte Verstoßen.
Für Youtube ist es ein Rückschlag, für die Gema ein weiterer Erfolg im ewig andauernden Zwist um ein Lizenzmodell. Nach dem LG München hat nun auch das OLG Hamburg die Google-Tochter dazu verpflichtet, Videos zu löschen, wenn diese gegen Urheberrechte verstoßen. Allerdings haftet das Videoportal grundsätzlich nicht gegen die Verstöße seiner Nutzer. Die Gema hatte in dem Verfahren die Sperrung von zwölf Musikvideos angestrengt, weil diese widerrechtlich auf Youtube veröffentlicht worden seien. Das Oberlandesgericht bestätigte nun ein vorhergehendes Urteil des LG Hamburg, dass Youtube bei Urheberrechtsverstößen zwar nicht direkt haftbar gemacht werden kann, aber als »Störer« im Sinne der Störerhaftung dazu verpflichtet ist, die Videos zu löschen, sobald das Unternehmen Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen erlangt.
In einem parallel verhandelten Fall zum gleichen Thema sahen die Richter vorbeugenden Maßnahmen von Youtube, mit der sogenannten »Content ID« nach eventuell illegalen Videos zu suchen, als unzureichend an. Zwar sei es von den Umständen des jeweiligen Falles abhängig, wie weit diese Pflicht gehe, jedoch habe Youtube sie verletzt. Das Urteil wird beide Seiten nicht zufrieden stellen, da sich sowohl Youtube als auch die Gema bei diesem Thema eine Grundsatzentscheidung wünschen. Schon seit langem schwelt der Streit zwischen den beiden Parteien, weil sie sich nicht auf ein Modell für Lizenzabgaben einigen können.