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Interview: Boris Vöge, preo AG

Gesprächsangebot an die Softwareindustrie

Boris Vöge, Vorstand des Software Remarketers preo, erklärt im Exklusivinterview mit crn.de, was das Gebrauchtsoftware-Urteil des EuGH für ihn bedeutet und bietet der Industrie die Friedenspfeife an: »Ich stehe für Gespräche zur Verfügung«

Autor:Lars Bube • 13.9.2012 • ca. 1:30 Min

Boris Vöge (Bild: preo)

CRN: Wie stellt sich der Markt für gebrauchte Software aus Sicht des Handels dar? Ist er eher Consumer- oder Business-Orientiert?

Vöge: Der Markt für gebrauchte Software besteht seit nunmehr über 10 Jahren. Konsumenten kaufen nach wie vor gebrauchte Software vorwiegend über ebay. Unternehmen hingegen beschaffen Software über Gebrauchtsoftwarehändler, wie preo, die Bedarfe an Volumina in tausender Produktmengen, über Lizenzen aus Volumenverträgen und Business Software, wie Microsoft, Citrix, etc. decken können. preo wendet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.

CRN: Ist das Geschäftsmodell rechtlich so gefährdet, wie es die Softwarebranche gerne kolportiert?

Vöge: Nein, ganz und gar nicht, das Gegenteil ist der Fall. Der EuGH hat in seinem Urteil eindeutig zum Ausdruck gebraucht, dass die EU keinerlei Interesse daran hat, Marktmacht und Monopole zu stützen. Vielmehr sollen verkaufte Produkte jeder Art, wie Software, frei im Wirtschaftsraum zirkulieren können. In typischer Art und Weise wird von den Softwareherstellern versucht, Äpfel mit Birnen gleich zu stellen. Eine einheitliche Oracle Client-Server-Lizenz, die auch technisch nicht geteilt werden kann, sondern nur als Ganzes Verwendung findet, ist nicht teilbar. Über Lizenzen aus Volumenverträgen wurde gar nichts Negatives geäußert. Mit Ausnahme bestimmter CALs - die auch bis dato nicht teilbar waren - ist jede einzelne Lizenz aus einem Volumenvertrag einzeln deinstallierbar und erfüllt somit die wichtigste Vorraussetzung für den Wiederverkauf. Der Strohalm, nach dem die Softwarehersteller greifen, ist nicht existent.

CRN: In diesem Jahr gab es bereits einige Urteile, beide Seiten konnten sich teilweise durchsetzen. Ist das Problem seiner Lösung damit näher?

Vöge: Das Maß der Dinge ist der EuGH, der im Übrigen nichts Neues geurteilt hat, sondern nur eine Klarstellung des geltenden Rechts in einer von allen - außer der Softwareindustrie - erwarteten Weise vorgenommen hat. Nationales Recht muss die Richtlinien der EU umsetzen. Wie die Richtlinie zu verstehen ist, sollten jetzt auch die Softwarekonzerne verstanden haben. Eine Lizenz ist wiederverkaufbar, wenn sie gelöscht wurde - unabhängig davon, ob diese als OEM-Lizenz oder Lizenz aus einem Volumenvertrag etc. ausgeliefert wurde. Für mich gibt es hier keinerlei rechtliche Unsicherheit mehr.