Zudem müssen Händler dem Verbraucher mindestens eine zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit bereitstellen. Bietet der Händler weitere entgeltliche Zahlungen an, darf das Entgelt für den Verbraucher nicht die Kosten übersteigen, die dem Unternehmer entstehen.
Kundendienst-Hotlines des Unternehmers für Verbraucher dürfen neben den Kosten für die Telefonverbindung keine Extrakosten mehr verursachen. Entgelte für Information oder Auskunft sind nach der neuen Verbraucherrechterrichtlinie nicht mehr zulässig.
Vor allem im Fernabsatzhandel muss der Händler innerhalb einer angemessenen Frist – spätestens jedoch mit Lieferung der Ware – dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrages überlassen. »Vor allem für den Online-Handel gilt daher, die Gestaltungen und Zahlungsbedingungen im eigenen Webshop zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern«, sagt Rechtsanwalt Rasmus Keller.