Die Umsetzung einer neuen EU-Verbraucherrechterrichtlinie bringt Änderungen für den Handel. Für das Widerrufsrecht reicht in Zukunft eine kommentarlose Rücksendung der Ware nicht mehr aus.
Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie »2011/83/EU« in das deutsche Recht bringt einige neue Regeln für den Handel mit sich. Rasmus Keller, Rechtsanwalt bei SNP Schlawien Partnerschaft Düsseldorf, erklärt die Neuerungen, die in diesem Zusammenhang für Händler zu beachten sind. Will zum Beispiel ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so reicht es in Zukunft nicht mehr aus, die Ware kommentarlos an den Händler zurückzusenden. Dafür ist aber auch keine schriftliche Form des Widerrufs mehr nötig, eine Erklärung per Telefon oder per Formular des entsprechenden Händlers ist ebenso rechtens.
Auch entfällt die zeitlich unbegrenzte --- forum[x|Erleichtern die neuen Regeln Retouren für Händler?] ---Widerrufsmöglichkeit aufgrund fehlerhafter Belehrungen im Fernabsatz. Nun erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach einem Jahr oder 14 Tage, nachdem der Verbraucher die Ware erhalten hat. Die Kosten der Rücksendung trägt in Zukunft nicht mehr der Händler, sondern der Verbraucher. Auch wenn der Kunde seine Ware beim stationären Händler bestellt, muss er für Versand- und Nebenkosten nur zahlen, wenn er vorher darüber informiert wurde.