Beispielsweise wird das Bildweiterhin als Vorschaubild bei Google angezeigt und dort mit renommierten Medien wie der »Süddeutschen« in Verbindung gebracht, obwohl die Redaktion das Bild längst aus dem eigentlichen Artikel entfernt hat. Am Tag nach der Löschbitte des BKA wurde das Bild sogar noch über die Google-Bildersuche gefunden und dort mit der Behörde selbst in Verbindung gebracht, weil das Foto weiter im Cache der Suchmaschine gespeichert war. Gleichzeitig dürfte nicht jeder Nutzer, der das Bild auf seinem eigenen Facebook- oder Twitterprofil in guter Absicht weiterverbreitet hat, den Aufruf der Beamten mit- bekommen haben. Auch dürfen die Nutzer nicht vergessen werden, die sich absichtlich der Aufforderung des BKA verweigern und das Bild im Netz lassen.
Für das Bild der Vierjährigen gilt dieselbe Netzweisheit wie für Fake News oder Hetzkampagnen: Botschaften und Inhalte sind über das Netz wesentlich leichter zu verbreiten als später wieder zurückzunehmen. Jede Veröffentlichung setzt einen Automatismus in Gang, der nicht einmal vom Urheber selbst gestoppt werden kann. Immerhin: Man muss jetzt bereits spezifisch nach dem Foto suchen, um es im Netz aufzuspüren. Zudem dürfte sich das vierjährige Mädchen in seinem Leben soweit verändern, dass eine direkte Verbindung zum fraglichen Bild unmöglich sein wird. Deshalb stehen auch Opferschutz-Organisationen wie der »Weiße Ring« hinter der Polizei. Die akute Gefahr des Kindes habe die Folgen, die sich aus der Veröffentlichung des Fotos ergeben, überwogen. Gleichzeitig wertet die Organisation das Vorgehen der Beamten als eindeutiges Signal an andere Täter im Bereich Missbrauch und Kinderpornografie. Bislang hätten diese sich in der Anonymität sicher gefühlt. Trotzdem: Öffentlichkeitsfahndung mit Opferfotos muss auch in Zukunft der letzte Ausweg bleiben, denn das Bild im Netz wird immer als Erinnerung an die schwerste Zeit im Leben des kleinen Mädchens existieren.